Die Stiftungen

Im Bewusstsein einer gesellschaftlichen Verantwortung und der Erkenntnis, dass es besser ist sich selbst zu engagieren, als sich über bestehende Unzulänglichkeiten zu beklagen, leistete die Familie Willeck mit der Errichtung von Sozialstiftungen einen Beitrag zur Förderung des menschlichen Miteinanders im Rahmen unseres Gemeinwesens.

Mit den Gründungen der „Wolfgang-Willeck-Stiftung“ (November 1990) und der „HKCK-Willeck-Stiftung“ (Oktober 2000) hat sich Hermann Christoph Willeck, dessen Lebensweg von einem erfolgreichen Engagement in den unterschiedlichsten Bereichen geprägt ist, eine neue Aufgabe gestellt.

Neben der Sorge für seine Familie, lag die Motivation für die Stiftungsgründungen auch in dem Bestreben, hilfsbedürftigen Menschen im Umkreis seines Wohnsitzes zu helfen.

Die „Willeck-Stiftungen“

sind rechtsfähige Stiftungen des bürgerlichen Rechts und verfolgen ausschließlich und unmittelbar, gemeinnützige und mildtätige Zwecke.

Stiftungszwecke sind:

  • Einrichtungen, die vorwiegend Menschen mit einer geistigen Behinderung fördern.
  • Die Förderung Jugendlicher in der Berufsausbildung.
  • Die Unterstützung von Jugendlichen in Vereinen und Schulen.
  • Die Unterstützung von Personen, die auf Hilfe angewiesen sind.
  • Die Förderung von Hospizen.
  • Die Förderung von Kunst und Musik.
  • Die Förderung der Denkmalpflege.